Komissionsvereinbarung der musikbörse bern

Die Kommission beträgt in jedem Fall 25% des vereinbarten Verkaufspreises!

Der Verkaufspreis wird gemeinsam vom Verkäufer und der Musigbörse in marktgerechter Höhe festgelegt. Sammler- und Fantasiepreise lehnen wir ab

Die Kommissionsartikel müssen in spielbarem bzw. funktionstüchtigem Zustand abgegeben werden! Allfällige Defekte können von unserer Reparaturabteilung auf Wunsch behoben werden

Reparaturen wegen verborgenen Mängeln gehen immer zu Lasten des Kommissionsgebers und werden vom Nettobetrag der Kommssionsauszahlung abgezogen.

Verbrauchsmaterial, welches den Verkauf der Kommission erst ermöglicht (Saiten usw.) gehen nach Absprache mit dem Kommissionsgeber immer zu dessen Lasten und werden vom Nettobetrag der Kommssionsauszahlung abgezogen

Tasteninstrumente und programmierbare Geräte werden nur mit Bedienungsanleitung angenommen! Allfällige Kosten durch Nachbeschaffung von Bedienungsanleitungen gehen zu Lasten des Kommissionsgebers und werden vom Nettobetrag der Kommssionsauszahlung abgezogen.

Die Kommission kann jederzeit und ohne Kostenfolge zurückgenommen werden.

Die Musigbörse behält sich vor, Kommissionen nach eigenem Gutdünken anzunehmen oder nicht.

musigbörse bern

Rosenweg 37

3007 Bern

Tel: 031 382 28 32

Fax: 031 382 23 12
mail: info.bern@musigboerse.ch

 

Anfragen zum

Workshophaus

mail: zyklag@bluewin.ch