Die Kommission beträgt in jedem Fall 25% des vereinbarten Verkaufspreises!
Der Verkaufspreis wird gemeinsam vom Verkäufer und der Musigbörse in marktgerechter Höhe festgelegt. Sammler- und Fantasiepreise lehnen wir ab
Die Kommissionsartikel müssen in spielbarem bzw. funktionstüchtigem Zustand abgegeben werden! Allfällige Defekte können von unserer Reparaturabteilung auf Wunsch behoben werden
Reparaturen wegen verborgenen Mängeln gehen immer zu Lasten des Kommissionsgebers und werden vom Nettobetrag der Kommssionsauszahlung abgezogen.
Verbrauchsmaterial, welches den Verkauf der Kommission erst ermöglicht (Saiten usw.) gehen nach Absprache mit dem Kommissionsgeber immer zu dessen Lasten und werden vom Nettobetrag der
Kommssionsauszahlung abgezogen
Tasteninstrumente und programmierbare Geräte werden nur mit Bedienungsanleitung angenommen! Allfällige Kosten durch Nachbeschaffung von Bedienungsanleitungen gehen zu Lasten des Kommissionsgebers
und werden vom Nettobetrag der Kommssionsauszahlung abgezogen.
Die Kommission kann jederzeit und ohne Kostenfolge zurückgenommen werden.
Die Musigbörse behält sich vor, Kommissionen nach eigenem Gutdünken anzunehmen oder nicht.